Filmförderung

Nächster Abgabetermin: 31. März 2024

Aus Mitteln der Stadt Nürnberg vergibt das Filmbüro Franken (FBF) zweimal im Jahr (jeweils im Frühjahr und im Herbst) Fördergelder, die zur Herstellung von Filmen verwendet werden können. Gefördert werden können alle Projekte, die den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Die Filme müssen zu einem wesentlichen Teil in Nürnberg  hergestellt werden oder der Filmemacher muss seinen Hauptwohnsitz in Nürnberg haben.
  • Der Film muss für die Auswertung im Kino und bei Festivals bestimmt und hinsichtlich seiner Technik geeignet sein.
  • Wir fördern keine Abschlussfilme von Hochschulen.
  • Die Filme sollen maximal 12 Monate nach Förderzusage fertig gestellt werden. Im Rahmen dieser Bedingungen können Filme aller Art eingereicht werden.
  • Die Förderanträge müssen per E-Mail als PDF-Datei eingereicht werden. Bitte lesen Sie die Förderhinweise vor Antragstellung aufmerksam durch:
Förderungsantrag
Foerderhinweise_2013
Kalkulation
begriffsdefinitionen

Die geförderten Filmemacher/innen werden nach der Jury-Entscheidung per E-Mail benachrichtigt.

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Gemeinnütziger Verein zur Förderung der Filmproduktion in Franken