Filmförderung

Nächster Abgabetermin: 31. Oktober 2024 (23.59 Uhr)

Aus Mitteln der Stadt Nürnberg vergibt das Filmbüro Franken (FBF) zweimal im Jahr (jeweils im Frühjahr und im Herbst) Fördergelder, die zur Herstellung von Filmen verwendet werden können. Gefördert werden können alle Projekte, die den folgenden Kriterien entsprechen:

    • Die Filme müssen zu einem wesentlichen Teil in Nürnberg  hergestellt werden oder der Filmemacher muss seinen Hauptwohnsitz in Nürnberg haben.

    • Der Film muss für die Auswertung im Kino und bei Festivals bestimmt und hinsichtlich seiner Technik geeignet sein.

    • Wir fördern keine Abschlussfilme von Hochschulen.

    • Die Filme sollen maximal 12 Monate nach Förderzusage fertig gestellt werden. Im Rahmen dieser Bedingungen können Filme aller Art eingereicht werden.

    • Die Förderanträge müssen per E-Mail als PDF-Datei eingereicht werden. Bitte lesen Sie die Förderhinweise vor der Antragstellung aufmerksam durch:
    • Die beiden unten stehenden Formulare bitte herunterladen und vollständig ausfüllen.
    • Genaue Projektbeschreibung, bei Spielfilmen als Exposée oder Treatment (max. drei Seiten).
    • Bei Spielfilmen außerdem ein kurzer Drehbuchauszug (max. zwei Seiten).
    • Angaben zum Filmemacher / der Filmemacherin oder dem Produktionsteam (eventuell Filmografie / Links zu bisherigen Projekten / max. zwei Seiten).
    • Optional: Director’s Note (max. zwei Seiten) und weiteres Material (vorzugsweise als Links / Downloads).
    • FBF Förderantrag 2024

Kalkulation

Die geförderten Filmemacher/innen werden nach der Jury-Entscheidung per E-Mail benachrichtigt.

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Gemeinnütziger Verein zur Förderung der Filmproduktion in Franken